Satzung

Die Gesetzlichen Grundlagen eines Vereins sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 21 bis 79a geregelt.

Im § 25 ist geregelt, daß die Satzung für den Verein seine Verfassung ist.

"Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt." (Mit "soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht" sind die weiteren § im BGB gemeint.)

Die Satzung ist somit unser wichtigstes Dokument. Es ist das uns selbst gegebene Recht, welches unser Handeln bestimmt.

Die Satzung des Förderverein Freifunk Halle e.V. kann hier als PDF-Datei runtergeladen werden.